Gene­ral­pla­nung im Indus­trie­bau

Ein Gene­ral­pla­ner ist nicht nur der Schlüs­sel zu einem rei­bungs­lo­sen Bau­ab­lauf, son­dern auch der ver­trau­ens­vol­le Part­ner, der Visio­nen in Wirk­lich­keit ver­wan­delt. In sei­ner Hand liegt die Ver­ant­wor­tung, kom­ple­xe Pro­zes­se zu orches­trie­ren und gemein­sam mit dem Bau­herrn ein Fun­da­ment für zukünf­ti­ge Erfol­ge zu schaf­fen. 

Unter­schied Generalplaner/Generalunternehmer 

Der Gene­ral­pla­ner ist nicht mit dem Gene­ral­un­ter­neh­mer zu ver­wech­seln. Der Gene­ral­pla­ner über­nimmt den Auf­trag und die Ver­ant­wor­tung für die gesam­te Pla­nungs­leis­tung sowie die ord­nungs­ge­mäs­se Bau­aus­füh­rung und koor­di­niert alle hand­werk­li­chen Leis­tun­gen. Er stellt sicher, dass die Pla­nungs­be­tei­lig­ten (zum Bei­spiel Archi­tek­ten und Inge­nieu­re) effi­zi­ent zusam­men­ar­bei­ten. Der Gene­ral­un­ter­neh­mer führt aus, er lie­fert das „schlüs­sel­fer­ti­ge“ Gebäu­de.   

Kurz:

Der Gene­ral­pla­ner plant das Pro­jekt, wäh­rend der Gene­ral­un­ter­neh­mer es baut. 

Gene­ral­pla­ner-Auf­ga­ben 

Ein Gene­ral­pla­ner über­nimmt eine zen­tra­le Rol­le bei Indus­trie­bau­vor­ha­ben. Er fun­giert als Haupt­an­sprech­part­ner für den Bau­herrn und koor­di­niert alle betei­lig­ten Fach­dis­zi­pli­nen. Aus­ser­dem stellt er sicher, dass das Pro­jekt in Über­ein­stim­mung mit den tech­ni­schen, zeit­li­chen und finan­zi­el­len Vor­ga­ben erfolg­reich umge­setzt wird. Durch die Bün­de­lung der Pla­nungs­leis­tun­gen unter einer Lei­tung redu­ziert er Schnitt­stel­len­pro­ble­me, mini­miert Risi­ken und trägt mass­geb­lich zum erfolg­rei­chen Abschluss des Bau­vor­ha­bens bei. 

Die Tätig­keit des Gene­ral­pla­ners im Bau­ma­nage­ment ist gekenn­zeich­net durch die umfas­sen­de Steue­rung und Über­wa­chung aller Bau­pro­zes­se. Dies beinhal­tet die Pla­nung, Orga­ni­sa­ti­on und Kon­trol­le von Bau­ak­ti­vi­tä­ten. So wird sicher­ge­stellt, dass das Pro­jekt inner­halb der fest­ge­leg­ten Zeit, im Bud­get­rah­men und in der gewünsch­ten Qua­li­tät rea­li­siert wird. 

Der Gene­ral­pla­ner erstellt einen über­ge­ord­ne­ten Zeit­plan für das gesam­te Bau­vor­ha­ben. Dabei koor­di­niert er die ein­zel­nen Pla­nungs- und Bau­pha­sen, legt Mei­len­stei­ne fest und stimmt die Ter­mi­ne mit allen betei­lig­ten Fach­pla­nern, Behör­den und Auf­trag­neh­mern ab. Er sorgt dafür, dass alle Schrit­te im Pro­jekt zeit­lich auf­ein­an­der abge­stimmt sind, um die recht­zei­ti­ge Fer­tig­stel­lung sicher­zu­stel­len. Er über­wacht die Ein­hal­tung die­ser Ter­mi­ne kon­ti­nu­ier­lich und passt die Pla­nung bei Bedarf an, bei­spiels­wei­se bei unvor­her­ge­se­he­nen Ereig­nis­sen oder Ver­zö­ge­run­gen. 

In einem kom­ple­xen Indus­trie­bau­pro­jekt arbei­ten zahl­rei­che Dis­zi­pli­nen zusam­men. Ohne die Koor­di­na­ti­on der ver­schie­de­nen Fach­be­rei­che und Gewer­ke kann es zu Miss­ver­ständ­nis­sen, Ver­zö­ge­run­gen und Feh­lern kom­men. Die­se beein­träch­ti­gen den Bau­ab­lauf erheb­lich und füh­ren zu höhe­ren Kos­ten. Der Gene­ral­pla­ner sorgt durch geziel­te Schnitt­stel­len­ko­or­di­na­ti­on dafür, dass alle Betei­lig­ten abge­stimmt arbei­ten, Infor­ma­tio­nen flies­sen und das Pro­jekt dadurch ter­min­ge­recht und in hoher Qua­li­tät umge­setzt wird.

Hier gewinnt das The­ma BIM (Buil­ding Infor­ma­ti­on Mode­ling) wesent­lich an Bedeu­tung. Digi­ta­le Bau­pla­nung, digi­ta­le Modell­ko­or­di­na­ti­on, Umset­zung ver­schie­dens­ter BIM-Anwen­dungs­fäl­le – das alles ist heu­te auch Auf­ga­be des Gene­ral­pla­ners. Er hat die BIM-Pro­zess­ho­heit und sorgt dafür, dass die Anfor­de­run­gen des Bau­herrn an den „digi­ta­len Zwil­ling“ des Bau­vor­ha­bens vom Pla­nungs­team und den aus­füh­ren­den Unter­neh­men umge­setzt wer­den. 

Im Rah­men des Beschaf­fungs­we­sens sorgt der Gene­ral­pla­ner dafür, dass alle erfor­der­li­chen Mate­ria­li­en, Dienst­leis­tun­gen und Aus­rüs­tun­gen recht­zei­tig und in der erfor­der­li­chen Qua­li­tät beschafft wer­den: 

Koor­di­na­ti­on der Aus­wahl geeig­ne­ter Lie­fe­ran­ten sowie Sub­un­ter­neh­mer und Ver­hand­lung von Ver­trä­gen 

  • Koor­di­na­ti­on der Aus­wahl geeig­ne­ter Lie­fe­ran­ten sowie Sub­un­ter­neh­mer und Ver­hand­lung von Ver­trä­gen
  • Sicher­stel­len, dass die Beschaf­fung in den Pro­jekt­zeit­plan inte­griert ist
  • Ver­hin­dern von Eng­päs­sen, die den Bau­fort­schritt beein­träch­ti­gen könn­ten
  • Gewähr­leis­tung, dass das Pro­jekt­bud­get ein­ge­hal­ten wird
  • Über­wa­chen der Lie­fe­rung und Qua­li­tät der beschaff­ten Güter, damit sie den Pro­jekt­spe­zi­fi­ka­tio­nen ent­spre­chen

Der Gene­ral­pla­ner sorgt dafür, dass alle behörd­li­chen Vor­ga­ben erfüllt wer­den, um den rei­bungs­lo­sen Ablauf des Bau­vor­ha­bens zu gewähr­leis­ten: 

  • Iden­ti­fi­zie­rung gesetz­li­cher Vor­schrif­ten, Umwelt­auf­la­gen und Sicher­heits­be­stim­mun­gen
  • Sicher­stel­len, dass alle Fach­pla­nun­gen den behörd­li­chen Anfor­de­run­gen ent­spre­chen
  • Recht­zei­ti­ges Ein­rei­chen von Anträ­gen und Ein­ho­len erfor­der­li­cher Geneh­mi­gun­gen
  • Ver­fol­gung des Geneh­mi­gungs­pro­zes­ses und der Fris­ten
  • Doku­men­ta­ti­on aller rele­van­ten Beschei­de und Nach­wei­se sowie der Erfül­lung von Auf­la­gen 

Aus­ser­dem steht er in stän­di­gem Kon­takt mit Behör­den, um sicher­zu­stel­len, dass das Pro­jekt ohne recht­li­che oder regu­la­to­ri­sche Hin­der­nis­se fort­schrei­ten kann. 

Alle ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­run­gen zu erstel­len, zu prü­fen und zu ver­wal­ten ist Auf­ga­be des Gene­ral­pla­ners. Durch eine sorg­fäl­ti­ge Ver­trags­ge­stal­tung und ‑über­wa­chung mini­miert er Risi­ken und sorgt dafür, dass das Pro­jekt im Ein­klang mit den ver­trag­lich fest­ge­leg­ten Zie­len und Pflich­ten umge­setzt wird. Er küm­mert sich auch um die Bei­le­gung von Strei­tig­kei­ten oder Kon­flik­ten, die sich aus Ver­trags­ver­let­zun­gen erge­ben könn­ten. 

Die Vor­be­rei­tung von Sit­zun­gen und das Fest­le­gen der Agen­da gehört auch zur Gene­ral­pla­nung. Im Rah­men der Sit­zungs­lei­tung führt der Gene­ral­pla­ner die regel­mäs­si­gen Bespre­chun­gen mit allen betei­lig­ten Fach­pla­nern, Archi­tek­ten und Bau­her­ren durch. Dabei sorgt er dafür, dass alle über den aktu­el­len Stand des Pro­jekts infor­miert sind, offe­ne Fra­gen geklärt und Ent­schei­dun­gen getrof­fen wer­den. Er mode­riert die Dis­kus­sio­nen, fasst Ergeb­nis­se zusam­men und stellt sicher, dass die­se doku­men­tiert und umge­setzt wer­den. 

Der Gene­ral­pla­ner über­nimmt die Koor­di­na­ti­on und Durch­füh­rung der Abnah­me­pro­zes­se für das Bau­vor­ha­ben: 

  • Orga­ni­sa­ti­on der Abnah­me­ter­mi­ne mit den betei­lig­ten Fach­pla­nern, Bau­un­ter­neh­men und dem Bau­herrn
  • Durch­füh­rung der Abnah­men gemein­sam mit den Ver­ant­wort­li­chen
  • Doku­men­ta­ti­on von Män­geln oder Abwei­chun­gen, Koor­di­na­ti­on der frist­ge­rech­ten Behe­bung und Abnah­me der erfolg­reich beho­be­nen Män­gel
  • Sicher­stel­lung der Erstel­lung und Unter­zeich­nung not­wen­di­ger Abnah­me­pro­to­kol­le (Bau­herr und aus­füh­ren­de Fir­men), um den Abschluss der jewei­li­gen Bau­ab­schnit­te recht­lich abzu­si­chern 

Die Ein­hal­tung aller Sicher­heits­vor­schrif­ten liegt eben­falls in der Ver­ant­wor­tung des Gene­ral­pla­ners:

  • Koor­di­na­ti­on der Erstel­lung von Sicher­heits­kon­zep­ten
  • Zusam­men­ar­beit mit Sicher­heits­fach­kräf­ten
  • Sicher­stel­lung, dass alle Betei­lig­ten über die Sicher­heits­richt­li­ni­en infor­miert sind
  • Früh­zei­ti­ges Erken­nen von Sicher­heits­ri­si­ken und Ergrei­fen von Mass­nah­men zur Gefah­ren­ab­wehr 

Vor­tei­le Gene­ral­pla­ner 

Die Zusam­men­ar­beit mit einem Gene­ral­pla­ner hat eine ent­schei­den­de Bedeu­tung für den erfolg­rei­chen Abschluss eines Bau­vor­ha­bens. Er bün­delt alle Pla­nungs- und Koor­di­na­ti­ons­auf­ga­ben in einer Hand, was zu einer effek­ti­ve­ren Steue­rung des Pro­jekts führt.  

Bau­her­ren pro­fi­tie­ren von der Beauf­tra­gung eines Gene­ral­pla­ners vor allem in die­sen Punk­ten: 

  • Ein Fest­preis gibt Pla­nungs­si­cher­heit hin­sicht­lich der Pla­nungs­kos­ten.
  • One face to the cus­to­mer – der Gene­ral­pla­ner ist ein­zi­ger Ansprech­part­ner des Bau­herrn für die Pla­nungs­leis­tun­gen.
  • Die Pla­nungs­ri­si­ken trägt der Gene­ral­pla­ner. 

Die umfas­sen­de Ver­ant­wor­tung des Gene­ral­pla­ners trägt mass­geb­lich dazu bei, dass das Pro­jekt im vor­ge­ge­be­nen Zeit­rah­men, inner­halb des Bud­gets und in der gewünsch­ten Qua­li­tät abge­schlos­sen wird.  

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Lucien Moser
Expert Pro­ject Mana­ger, BIM Mana­ger